Benötige ich eine Gewerbeanmeldung als Affiliate?

Heute möchte ich kurz die Frage klären, ob man als Affiliate bzw. werbungschaltender Webseitenbetreiber eine Gewerbeanmeldung benötigt und dies auch beim Finanzamt melden muss.

Gewerbe anmelden – Ja oder Nein?

Meine Antwort: Definitiv ja! Egal ob man als Affiliate Geld verdienen will, oder einfach nur durch Bannerwerbung oder Adsense ein wenig Geld nebenher verdienen möchte. Es ist zwingend notwendig ein Gewerbe anzumelden. Warum das? Man hat nach Einkommenssteuergesetzt (§15) eine Gewinnerzielungsabsicht. Und somit ist man sogar verpflichtet ein Gewerbe anzumelden und dieses dem Finanzamt mitzuteilen.

Wie ist die Vorgehensweise, wenn ich ein Gewerbe anmelden will?

Es ist eigentlich ganz simpel und ich kann es euch recht genau sagen, da ich genau diese Prozedur vor kurzem selbst durchgemacht habe 😉 Man geht zum Gewerbeamt seiner Gemeinde (es ist sinnvoll vorher anzurufen und einen Termin abzumachen, das verkürzt Wartezeiten enorm). Dort angekommen sagt man dem Sachbearbeiter, dass man ein Gewerbe anmelden will und die dafür benötigten Anträge haben möchte. Meist sind die Mitarbeiter so nett und helfen einem sogar beim Ausfüllen. Dieser Antrag kostet, je nach Gemeinde, zwischen 0 und 50 Euro. Ich habe 26 bezahlt.

Wenn alles ausgefüllt und unterschrieben ist (maximal 20 – 30 Minuten dauert das alles), bezahlt man das ganze und bekommt eine Abschrift der Anmeldung. Das wars auch schon.

Das Gewerbeamt gibt nun automatisch eine Meldung ans Finanzamt raus, dass eine neue Gewerbeanmeldung vorliegt. Das heißt darum muss man sich nicht im geringsten kümmern.

Was passiert nun nach erfolgreicher Anmeldung?

Wie schon erwähnt gibt das Gewerbeamt eine Meldung ans Finanzamt raus. Machmal kann das etwas dauern, weil manche Ämter, unter anderem auch das wo ich mein Gewerbe angemeldet hab, die Anträge am Monatsende gesammelt verschickt. So weit, so gut.

Das Finanzamt bearbeitet diese Anträge nun und schickt an die Inhaber des Gewerbes einen Fragebogen zum Sachverhalt raus. Dieser ist wirklich sehr umfangreich und kompliziert. Um die Frist einzuhalten und alles richtig zu machen, würde ich empfehlen, diesen Fragebogen zusammen mit dem Steuerberater auszufüllen.

Hier kommt nun auch der entscheidende Punkt, den man als Affiliate erstmal beachten sollte. Es gibt die sogenannte Kleinunternehmerregelung ($19 UStG).

Was ist die Kleinunternehmerregelung? Warum sollte ich diese in Anspruch nehmen?

Kurz und knapp kann man sagen, dass §19 UStG aussagt, dass man als Kleinunternehmer gilt, wenn der Umsatz in einem Kalenderjahr 17.500 Euro nicht übersteigt. Das sollte bei einem Einsteiger ins Affiliate- und Werbegeschäft immer der Fall sein. Und was bringt einem das jetzt? Folgendes: Es ist nicht nötig eine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen auszuweisen. Weiterhin ist man davon befreit eine doppelte Buchführung zu führen. Es ist lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu führen. Und man ist nicht verpflichtet eine Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt zu senden.

All diese Punkte erleichtern, zumindest am Anfang, die Führung des Gewerbes ungemein. Zumindest finde ich, dass das so ist 😉 Wer schlägt sich schon gern auf komplizierte Weise die Zeit mit dem Finanzamt um die Ohren?

Fragebogen zurückgeschickt – Was nun?

Das Finanzamt prüft nun die Angaben, die man gemacht hat. Bei Rückfragen meldet sich der Sachbearbeiter und fragt nach. Ist alles in Ordnung sollte man eine Bestätigung zugesendet bekommen. Zusätzlich dazu bekommt man auch seine Steuernummer.

Sollte das mit der Steuernummer ein wenig dauern, ist es zu empfehlen direkt zum Finanzamt zu fahren und nachzufragen. Auf E-Mail bzw. Telefon / Fax wird nicht wirklich viel schneller reagiert.

Ich hoffe ich konnte euch damit einen kleinen Einblick geben warum es nötig ein Gewerbe anzumelden. Und vor allem soll dieser Artikel auch eine Hilfe sein für Leute, die nicht wissen, wie das alles von Statten geht.

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Zuletzt aktualisiert am 13. November 2022 um 4:52 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.
In Category: Affiliate Marketing, Rechtliches

Kawa

Show 8 Comments
  • Jens 9. Oktober 2011, 22:00 Link Reply

    Schön geschrieben! Alle Infos drin. Jedoch etwas verwirrend – auch als Unternehmer MUSS man keine doppelte Buchführung wenn man als Unternehmen unter diesen Grenzen liegt:

    Umsatz: bis 500.000 EURO
    Gewinn: bis 50.000 EURO

    Viele Grüße
    Jens

  • Alex 10. Oktober 2011, 7:43 Link Reply

    EÜR darfst immer machen, bis zu nem bestimmten Umsatz. Ist unabhängig von der Kleinunternehmerregelung. Von der würd ich abraten. Wenn man das Gewerbe ernst macht ist man über die Freibeträge eh ganz schnell drüber.

    • seomachine 10. Oktober 2011, 19:29 Link Reply

      Solange man aber nicht über die Freibeträge kommt, was der Fall ist, wenn man das Marketing vorerst nur nebenbei betreibt, ist es doch sehr praktisch diese Regelung zu benutzen.

  • Johannes 7. August 2012, 10:12 Link Reply

    Sehr guter Blog, informativ zu 100 %. Ergänzend kann ich einen Blick auf http://www.ortsdienst.de/FAQ-Gewerbeamt/ empfehlen, wo superviele Fragen zum Gewerbeamt zu finden sind.

  • Sebastian 10. August 2012, 22:16 Link Reply

    Ich freu mich schon auf die Unterlagen vom Finanzamt, da blickt doch wieder keiner durch…

  • I. 17. April 2018, 22:00 Link Reply

    Hallo, ein sehr informativer Artikel! Jedoch bin ich etwas verwirrt. Hatte gestern gerade folgenden Artikel im Netz gelesen, wo die Rectslage, von einem Gericht, doch anders gedeutet wird: https://www.akademie.de/wissen/werbefinanzierte-website-trotzdem-ksk
    LG

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